Eigenheimfinanzierung
Insgesamt 9,9 Milliarden Euro stehen für die gesamte Laufzeit des Baukindergelds bis Ende 2020 zur Verfügung. Danach entfällt die Förderung.
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it diesem Erfolg hat wohl niemand gerechnet: Kaum war das KfW-Zuschussportal im Internet freigeschaltet, brach es unter dem Nutzeransturm auch schon zusammen – zu groß war das Interesse an dem am 18. September 2018 eingeführten Baukindergeld. Vor allem junge Familien mit kleinen Kindern können sich mithilfe der staatlichen Zuschüsse zur Baufinanzierung bzw. für den Kauf einer Bestandsimmobilie endlich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Mittlerweile wurden bundesweit schon mehr als 135.000 Anträge auf Baukindergeld gestellt. Ist der Fördertopf von insgesamt 9,9 Milliarden Euro aber erst einmal leer, wird kein zusätzliches Geld vom Staat bereitgestellt und eine Verlängerung über den 31. Dezember 2020 hinaus ist auch nicht geplant.
Gerade Familien, die endlich rein in die eigenen vier Wände wollen, sind daher gut beraten, nicht länger zu warten. Letztmalig können sie das Baukindergeld zwar noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragen, wenn die Baugenehmigung oder der unterschriebene Kaufvertrag spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen. Das dann aber noch Fördergeld vorhanden ist, ist aufgrund der großen Nachfrage nicht sehr wahrscheinlich. Schnelles Handeln lohnt sich: Immerhin beträgt die maximale Fördersumme über zehn Jahre schon bei nur einem Kind 12.000 Euro. Eine Menge Geld und eine perfekte Ergänzung für die Immobilienfinanzierung.
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Das sind sehr gute Neuigkeiten: Die Sparda-Banken wurden von der Zeitschrift Focus Money erneut als als „Fairster Baufinanzierer“ mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllen:
Sie kaufen erstmalig eine Bestandsimmobilie oder bauen Wohneigentum bis Ende 2020 neu, um selbst darin zu wohnen.
Sie haben mindestens ein Kind, das noch nicht volljährig ist, für das Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhält und das mit Ihnen zusammenlebt.
Die Förderung erhalten Sie bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro pro Jahr. Für jedes Kind steigt diese Grenze um 15.000 Euro. Bei einer Familie mit drei Kindern liegt die Grenze bei 120.000 Euro Haushaltseinkommen pro Jahr.
Ab dem Tag des Einzugs in Ihre neue Immobilie haben Sie 6 Monate Zeit, Ihren Antrag für das Baukindergeld zu stellen. Die Meldebestätigung, die Sie von der Gemeinde erhalten, brauchen Sie später, um Ihr Einzugsdatum nachzuweisen.
Alle wichtigen Details zum Kindergeld und zur Antragstellung finden Sie zusammengefasst in diesem Merkblatt.
Merkblatt herunterladen
Anzahl der Kinder
Zuschuss pro Jahr
Gesamt-zuschuss in 10 Jahren
1 Kind
1.200 €
12.000 €
2 Kindern
2.400 €
24.000 €
3 Kindern
3.600 €
36.000 €
...
...
...
Der Zuschuss pro Jahr beträgt je Kind
1.200 Euro. Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt. Quelle: KfW-Bankengruppe
Gut zu wissen: Ihr Kind ist noch nicht geboren? Dann können Sie die 6-monatige Antragsfrist ausschöpfen, da erst nach der Geburt Ihres Kindes eine Antragstellung möglich ist. Der Zuschuss beträgt jährlich 1.200 Euro, die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Insgesamt können Sie also je Kind 12.000 Euro erhalten.
Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen setzt sich aus allen Einkommensquellen eines Haushalts zusammen – also Ihr eigenes Einkommen sowie gegebenenfalls das Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners. Für den Antrag müssen Sie Ihr durchschnittliches Haushaltseinkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung ermitteln. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Antrag noch in diesem Jahr stellen, müssen Sie die Einkommen der Jahre 2017 und 2018 addieren und durch zwei teilen.
Die Beantragung des Baukindergeldes läuft online über die staatliche KfW- Bankengruppe. Sie müssen Ihren Antrag spätestens sechs Monate nach Einzug stellen. Sollten Sie eine Wohnung kaufen, in der Sie bislang zur Miete wohnten, gilt die Frist der sechs Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrags. Wichtig: Ihr Antrag auf Baukindergeld wurde bestätigt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit, Ihre Nachweise im KfW-Zuschussportal hochzuladen. Danach verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.
Das Baukindergeld ist eine gute Sache. Aber: Da es in zehn jährlichen Raten ausgezahlt wird, steht es Ihnen nicht sofort zur Verfügung. Es kann daher nur eine bereits bestehende Finanzierung ergänzen. Damit Sie bei Ihrer Eigenheimfinanzierung möglichst flexibel bleiben, bietet es sich etwa an, das Geld in einen Bausparvertrag anzulegen. Damit sichern Sie sich schon heute günstige Zinsen zum Beispiel für eine spätere Anschlussfinanzierung. Gleichzeitig bauen Sie mit einem Bausparvertrag eine Liquiditätsreserve auf, auf die Sie nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jederzeit zugreifen können. So nutzen Sie den Mehrwert des Baukindergelds clever aus.
Ein weiterer Vorteil: Das Baukindergeld steht nicht in Konkurrenz zu anderen staatlichen Förderprogrammen. So können Sie weitere Fördermöglichkeiten wie beispielsweise Wohn-Riester, die Wohnungsbauprämie oder KfW-Fördermittel für Ihre Eigenheimfinanzierung nutzen – und diese Fördermöglichkeiten unter Einhaltung der jeweiligen Bedingungen sogar miteinander kombinieren. Fragen Sie unsere Experten: Die Baufinanzierungsberater der Sparda-Bank Hamburg und der Bausparkasse Schwäbisch Hall beraten Sie gern im persönlichen Gespräch, wie Sie das Baukindergeld für Ihr individuelles Finanzierungskonzept nutzen können. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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